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Organisation - Gesetzlicher Auftrag & Finanzierung home-art

Gesetzlicher Auftrag

Im Steiermärkischen Landesfeuerwehrgesetz ist das Feuerwehrwesen in der Steiermark geregelt. In diesem Gesetze sind die Aufgaben, Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren festgelegt:

Einteilung:

  1. Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren (in der Steiermark die BF Graz) und Betriebsfeuerwehren.

Aufgaben:

  1. Den Feuerwehren obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden,
  2. die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur und
  3. Gefahren die der Allgemeinheit, der einzelnen Person, der Umwelt, Sachen oder Tieren, drohen.
  4. Die Feuerwehren haben für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
    • die Ausbildung und Fortbildung ihrer Mitglieder,
    • die Durchführung von Übungen,
    • die Pflege die zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft,
    • die Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften und
    • die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Rechtliche Stellung:

  1. Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, die Berufsfeuerwehren Einrichtungen der Gemeinden und die Betriebsfeuerwehren Einrichtungen der Betriebe.
  2. Der freiwillig geleistete Feuerwehrdienst ist ein Ehrendienst.
Finanzierung der Feuerwehr

Die Finanzierung der Feuerwehren ist im Landesfeuerwehrgesetz festgelegt.
Als Körperschaft öffentlichen Rechts sind die Gemeinden für die Aufbringung der Mittel verpflichtet.

Im Rahmen der Selbstverwaltung obliegt dem Landesfeuerwehrverband die Gewährung von Beihilfen an die Feuerwehren und das Land Steiermark finanziert über die Feuerschutzsteuer die Landesfeuerwehrschule. Weiters trägt die Bevölkerung direkt mit ihren Spenden zur Florianisammlung zur Feuerwehrfinanzierung bei.

Bei der FF Weißkirchen sieht der langjährige Durchschnitt so aus, dass 75% der Kosten die Gemeinden tragen, 15% das Land Steiermark und 10% die Bevölkerung.

Finanzierung

 
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